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1. Allgemeines Sämtlichen Angeboten und Leistungen der Firma ARS GUSTANDI Detlef Rick GmbH & Co Wein-Marketing-Service und -Handel KG (im folgenden ARS GUSTANDI genannt) liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese sind daher auch Bestandteil künftiger Geschäftsvorgänge, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen hiervon und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ARS GUSTANDI. Dies gilt insbesondere im Fall entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mit diesem Angebot verlieren alle vorausgegangenen Angebote ihre Gültigkeit.

2. Preise Alle angegebenen Preise verstehen sich je Flasche einschließlich Glas und Ausstattung ab Lager netto inklusive der jeweils gültigen Sekt- und Branntweinsteuer zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rabattstaffel. Ändert sich der Umsatzsteuersatz nach Ausstellung der Auftragsbestätigung, ermäßigt oder erhöht sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Alle Artikel werden in den angegebenen Ausführungen, originalen Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen angeboten. Durch Abweichungen hiervon bedingte Kommissionierungskosten werden separat berechnet. Produkte ohne Mindestmengenhinweis werden beliebig sortiert abgegeben. Bei nichtgelisteten Artikeln gilt als Mindestmenge die vom jeweiligen Lieferanten vorgegebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Muster/Probeflaschen Für Probeflaschen (maximal zwei pro Sorte) wird der jeweils im Angebot ausgewiesene Rabattstaffelpreis berechnet. Ab einem Warenwert über EURO 15,— je Flasche gilt der Grundpreis.

4. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. 2% Skonto werden nur bei Vorauskasse bzw. erteilter Einzugsermächtigung gewährt. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Erstlieferungen an Unbekannte ohne Referenzen oder bei Kreditauskünften, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen. Gegebenenfalls erfolgt vorab ein entsprechender Hinweis an den Geschäftspartner. Gleiches gilt bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners oder der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen aus vorangegangenen Geschäftsabschlüssen. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an uns, von uns ausdrücklich Bevollmächtigte oder auf die genannten Bankkonten erfolgen. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Ist der Kaufpreis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt, befindet sich der Käufer ohne ausdrückliche Mahnung im Verzug. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB, mindestens aber 8% berechnet. Mahnkosten und Bankspesen, soweit sie durch den Zahlungsverzug entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Wird eine abweichende Fälligkeitsvereinbarung getroffen, beginnt die Verzinsungspflicht mit dem Tag nach der vereinbarten Fälligkeit. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nicht die Verzinsungspflicht. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber unter Abzug der entstehenden Zinsen und Kosten angenommen. Die Annahme derartiger Papiere stellt keine Stundung der Forderung dar. Kommt der Geschäftspartner mit einer Zahlungsverpflichtung in Rückstand, so werden alle übrigen Forderungen, soweit sie gegen ihn bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, fällig.

5. Lieferung Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager Kamp-Lintfort oder Gaggenau. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware durch eigene Fahrzeuge befördert wird oder eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Selbstabholung nur nach Vereinbarung, Versendung gemäß Absprache mit dem Geschäftspartner. Hat der Geschäftspartner keine besondere Anweisung erteilt, wird die Versendungsart von uns bestimmt. Mehrkosten für Postversand in Spezialkartons und Expresslieferung gehen zu Lasten des Käufers. Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätidung maßgeblich. Unsere Angebote sind — vorbehaltlich Zwischenverkauf — bis Auftragsbestätigung freibleibend. Auftragsbestätigung erfolgt spätestens mit Erstellung der Rechnung. Sind Kaufabschlüsse mündlich oder fernmündlich getätigt worden, ist der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens verbindlich, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Sollte eine gewünschte Sorte oder ein bestimmter Jahrgang ausverkauft sein, wird eine gleichartige Sorte oder ein Nachfolgejahrgang nur nach vorheriger Rücksprache geliefert. Änderungen hinsichtlich Ausstattung und/oder Verpackung werden nicht avisiert.

5.1 Lieferzeiten Lieferzeiten gelten stets nur annähernd und sind für uns nicht verbindlich. Für pünktliches Eintreffen am Bestimmungsort wird keine Garantie übernommen. Bei Lieferverzug bleibt unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; Shadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, werden aber vorab angekündigt. Ist Lieferung auf Abruf bzw. zur Abholung vereinbart, hat sich der Käufer an den vereinbarten Termin zu halten. Werden avisierte Liefertermine um mehr als 7 Tage überschritten, es sei denn, Frostgefahr und große Hitze lassen angeraten scheinen, den Transport zu verlegen, hat der Geschäftspartner das Recht zum Rücktritt.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen durch Feuer, Streik oder andere Vorfälle, Verfügungen von höherer Hand oder behördliche Maßnahmen, veränderte Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, durch die unsere Liefermöglichkeit berührt wird, befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Gleiches gilt bei Lieferunfähigkeit des Vorlieferanten. Durch behördliche Maßnahmen nach Vertragsabschluß erwachsende neue Steuern, Spesen und sonstige Abgaben oder Erhöhungen derselben, ebenso Änderungen der Einfuhr- und Zollbestimmungen gehen zu Lasten des Käufers.[/fusion_text][/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_2″ last=“yes“ class=““ id=““][fusion_text]

6. Übernahme und Gefahrübergang Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Gegenstand der Bestellung das Lager verlassen hat. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten vorgenommen. Vom Verkaufsabschluß ab lagert der Wein auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Kaufgegenstand ist mit der Übergabe an den Besteller, einen Beauftragten oder einen Spediteur, Frachtführer etc. ordnungsgemäß geliefert. Bleibt der Besteller nach Anzeige der Bereitstellung des Kaufgegenstandes mit der Übernahme an ihn oder einen Bevollmächtigten länger als 10 Tage in Verzug, so ist ARS GUSTANDI nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Gewährleistungen und Reklamationen Reklamationen über Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Sie sind schriftlich an uns direkt zu richten. Bei Verkäufen für spätere und sukzessive Abnahme sind wir berechtigt, die Lieferung aus Nachfolgepartien vorzunehmen, wobei kleine Qualitätsabweichungen kein Recht auf Reklamation geben. Bei Mängeln, die durch die Eingangskontrolle nicht erkennbar waren, beginnt diese Frist ab Entdeckung des Mangels, endet jedoch spätestens sechs Monate ab Lieferung. Transportschäden bitten wir beim jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Verschwundene bzw. beschädigte Ware kann nur ersetzt werden, wenn eine Schadensregulierung durch den Anlieferer erfolgt. Der Verkäufer haftet nicht für etwaigen, aus plötzlichem Witterungsumschlag entstandenen Schaden. Ist ARS GUSTANDI zur Gewährleistung verpflichtet, werden Waren gleicher Sorte geleistet. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, können Käufer und Verkäufer insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus Gründen der Gewährleistung sind ausgeschlossen. Im Kundenauftrag angebotene Waren und Weine, die älter als 10 Jahre sind, sind hinsichtlich Ausstattung, Füllzustand und Trinkfähigkeit nicht reklamationsfähig. Für einzelne korkkranke Flaschen wird kein Ersatz geleistet. Zeigt sich der Mangel wiederholt in einer gelieferten Partie, wird diese zurückgenommen. Auskristallisierungen von Weinstein sind naturbedingt und kein Beanstandungsgrund! Verlust: Informieren Sie uns sofort, wenn Sie eine Woche nach Rechnungserhalt die Ware noch nicht in Ihrem Besitz haben.

8. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARS GUSTANDI. Kauft der Besteller unsere Ware zum Wiederverkauf oder zum Betreiben seines Handelsgewerbes, so bleibt die Ware unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besitzer. Ware unter Eigentumsvorbehalt wird dann freigegeben, wenn die zu diesem Zeitpunkt gesamten noch offenstehenden Rechnungen weniger als 20% des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren betragen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferung von Vorbehaltsware bzw. aus Lieferungen, in denen Vorbehaltsware enthalten ist, den Betrag ab, der unserem Rechnungspreis der veräußerten bzw. mitveräußerten Vorbehaltsware entspricht. Diese Abtretung nimmt ARS GUSTANDI hiermit an. Der Besteller ist auf Widerruf berechtigt, den abgetretenen Betrag für ARS GUSTANDI treuhänderisch einzuziehen. Auf Verlangen hat der Besteller eine Aufstellung über die gesamte Vorbehaltsware zu geben, die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, sie von der Abtretung zu benachrichtigen und ARS GUSTANDI Zutritt zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf Verlangen verpflichtet, die sich in seinem unmittelbaren und mittelbaren Besitz befindliche Vorbehaltsware auszusondern und an ARS GUSTANDI herauszugeben. Der Besteller kann sich nicht darauf berufen, daß er die Ware zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebes benötigt. ARS GUSTANDI ist berechtigt, die uns zu benennenden Kunden von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben.

9. Gerichtsstand Ist der Besteller Vollkaufmann, so gilt der Ort unseres Firmensitzes als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Käufer seinen Sitz in einem Vertragsstaat, in welchem das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen im Haager Übereinkommen vom 1. Juli 1964 Anwendung findet, gilt dieses Gesetz.

10. Klauselverbote Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmung davon nicht berührt. Soweit es die betroffene Bestimmung anbetrifft, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem Zweck und Sinn des Vertrages in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

11. Datenspeicherung Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personenbezogene Daten des Käufers bei ARS GUSTANDI gespeichert.

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